Beschlussvorlage - 030.07.410/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Für den Bereich des ehemaligen Hafens in Polchow mit Umgriffsflächen soll der Flächennutzungsplan ergänzt werden.
  2. Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, Honorarangebote einzuholen und das für die Planergänzung erforderliche Honorar im nächsten Haushaltsplan einzustellen.
  3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

 

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe hat am 5.10.2022  folgenden Beschluss gefasst: Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, einen Aufstellungsbeschluss für die

Ergänzung des Flächennutzungsplanes für die bei der Genehmigung

versagten Bereiche vorzubereiten.

In der Teilgenehmigung aus dem Jahre 2004 heißt es zu den Gründen der Versagung der  Sondergebietsflächen 1 „Ferienhausgebiet“ bei Polchow: „Entsprechend Erläuterungsbericht befindet sich das gesamte Plangebiet im Landschaftsschutzgebiet „Ostrügen“ und im 200 m Küsten-  und Gewässerschutzstreifen nach § 19 Landesnaturschutzgesetz MV. Eine Ausnahme von den Verboten des § 19 LNatSchG wurde nicht in Aussicht gestellt……Ohne Herausnahme aus dem LSG und einer Inaussichtstellung einer Ausnahme von den Verboten nach § 19 LNatSchG M-V ……………….ist die Genehmigung zu versagen.“

In der Teilgenehmigung aus dem Jahre 2004 heißt es zu den Gründen der Versagung der  Sondergebietsfläche 6 „Hafen“ Polchow: Entsprechend Erläuterungsbericht befindet sich der Bereich im Landschaftsschutzgebiet „Ostrügen“…….Durch den Landkreis Rügen, SB Naturschutz wurde weiterhin darauf hingewiesen, dass keine Veranlassung besteht, über den Bestand hinaus eine Darstellung im 200 m Küsten- und Gewässerschutzstreifen nach § 19 LNatSchG MV vorzunehmen und geschützte Biotope zu überplanen………“

 

Die Bereiche SO 1 und SO 6 befinden sich 2022 im nunmehr geltenden 150 m Küsten- und Gewässerschutzstreifen nach § 29 NatschAG MV (Naturschutzausgleichsgesetz MV) und im Landschaftsschutzgebiet „Ostrügen“. Die bereits bebauten Bereiche östlich des Hafens sind in der geplanten Neufassung des Landschaftsschutzgebietes „Ostrügen“ herausgenommen (Anlage 2)

In der Stellungnahme der Gemeinde Glowe zur Neufassung des Landschaftsschutzgebietes vom 11.2.20221 (Beschluss-Nr. 030.07.033/21 des Hauptausschusses vom 24.2.2021) wurden die versagten Bereiche nicht zur Herausnahme beantragt.

 

Somit haben die im Versagungsbescheid aus dem Jahr 2004 benannten Problemlagen weiterhin Bestand.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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