Beschlussvorlage - 078.07.408/22
Grunddaten
- Betreff:
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Darlehensrückzahlung an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) in Höhe von 41.980,00 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Axel Behrens
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard
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Entscheidung
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26.10.2022
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Sachverhalt
Zur Finanzierung des Bauvorhabens August-Bebel-Straße wurde der Gemeinde Sagard ein Darlehen in Höhe von 84.300,00 EUR zur Finanzierung des Eigenanteils ausgereicht. Die Kreditermächtigung erfolgte am 27.08.2007. Dieses Darlehen hätte der Gemeinde nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern nicht zu vergünstigten Konditionen zugestanden. Es wurde bis zum heutigen Zeitpunkt bis auf 41.980,00 EUR zurückgezahlt. Damit die Gemeinde keinen Schaden durch Strafzinsen und eventuelle sonstige Maßnahmen droht, ist die verbliebene Restschuld in voller Höhe zurückzuzahlen. Bei der Rückzahlung handelt es sich um eine Vermögensumschichtung. Eine ertragsmäßige Belastung des Haushaltes entsteht nicht.
