Beschlussvorlage - 013.07.211/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 "Lobkevitz" und Billigung des Vorentwurfes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Breege
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Entscheidung
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01.12.2022
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Beschlussvorschlag
- Für den Bereich der ehemaligen Stallanlagen in Lobkevitz soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Abbruch der vorhandenen baulichen Anlagen und Errichtung von 11 Eigenheimen zum Dauerwohnen mit max. 1 untergeordneten Ferienwohnung
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Die Vorentwürfe der Planung und der Begründung werden gebilligt.
- Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Planung ist anzuzeigen.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breege hat am 9.3.2022 den Grundsatzbeschluss Nr. 013.07.146/22 über die Beplanung der alten Stallanlagen in Lobkevitz für 11 Eigenheime mit max. 1 Ferienwohnung als Einliegerwohnung gefasst.
Am 28.6.2022 wurde der städtebauliche Vorvertrag über die Kostentragung mit dem Vorhabenträger ausgefertigt (Beschluss Nr. 013.07.176/22 vom 15.6.2022) und die Planung wurde am 12.7.2022 beauftragt (Beschluss-Nr. 013.07.180/22 vom 15.6.2022.
Nunmehr liegt der Vorentwurf zur Prüfung und Billigung vor. Mit dem Aufstellungsbeschluss beginnt das Planverfahren nach dem BauGB.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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