Beschlussvorlage - 013.07.211/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Für den Bereich der ehemaligen Stallanlagen in Lobkevitz soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Abbruch der vorhandenen baulichen Anlagen und Errichtung von 11 Eigenheimen zum Dauerwohnen mit max. 1 untergeordneten Ferienwohnung
  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Die Vorentwürfe der Planung und der Begründung werden gebilligt.
  3. Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Planung ist anzuzeigen.

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breege hat am 9.3.2022 den Grundsatzbeschluss Nr. 013.07.146/22 über die Beplanung der alten Stallanlagen in Lobkevitz für 11 Eigenheime mit max. 1 Ferienwohnung als Einliegerwohnung gefasst.

Am 28.6.2022 wurde der städtebauliche Vorvertrag über die Kostentragung mit dem Vorhabenträger ausgefertigt (Beschluss Nr. 013.07.176/22 vom 15.6.2022) und die Planung wurde am 12.7.2022 beauftragt (Beschluss-Nr. 013.07.180/22 vom 15.6.2022.

Nunmehr liegt der Vorentwurf zur Prüfung und Billigung vor. Mit dem Aufstellungsbeschluss beginnt das Planverfahren nach dem BauGB. 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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