Beschlussvorlage - 030.07.414/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Glowe beschließt den § 8 Abs. 1 „Führen von Hunden“ der Amtsverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Amtsbereich Nord-Rügen für die Gemeinde Glowe zu ändern. Die Leinenpflicht soll innerhalb der Ortslage und in den Ortsteilen für das gesamte Jahr bestehen.

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Sachverhalt

Bisher wurde in der Amtsverordnung unter § 8 Abs. 1 „Führen von Hunden“ die Leinenpflicht für Hunde in der Gemeinde Glowe nur für den Kurplatz, die Strandpromenade und den Hafen für den Zeitraum von Mai bis September geregelt. Diese Regelung soll jetzt für die gesamte Ortslage und in den einzelnen Ortsteilen für das gesamte Jahr gelten.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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