Beschlussvorlage - 013.07.212/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Für den Bereich der ehemaligen Stallanlagen in Lobkevitz soll der Flächennutzungsplan geändert werden.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

• Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zum Zwecke des Abbruchs der vorhandenen baulichen Anlagen und Errichtung von 11 Eigenheimen zum Dauerwohnen mit max. 1 untergeordneten Ferienwohnung

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Die Vorentwürfe der Planung und der Begründung werden gebilligt.
  3. Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Planung ist anzuzeigen.

 

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breege hat am 9.3.2022 den

Grundsatzbeschluss Nr. 013.07.146/22 über die Beplanung der alten Stallanlagen

in Lobkevitz für 11 Eigenheime mit max. 1 Ferienwohnung als Einliegerwohnung

gefasst. Der Flächennutzungsplan muss im Parallelverfahren geändert werden.

Am 28.6.2022 wurde der städtebauliche Vorvertrag über die Kostentragung für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung mit

dem Vorhabenträger ausgefertigt (Beschluss Nr. 013.07.176/22 vom 15.6.2022)

und die Planung wurde am 12.7.2022 beauftragt (Beschluss-Nr. 013.07.180/22

vom 15.6.2022.

Nunmehr liegt der Vorentwurf zur Prüfung und Billigung vor. Mit dem

Aufstellungsbeschluss beginnt das Planverfahren nach dem BauGB.

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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