Beschlussvorlage - 019.07.317/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 „Nonnevitz II“ vorgebrachten Hinweise und Anregungen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 14 von der Planänderung berührten Behörden und 2 Nachbargemeinden haben 11 Behörden und 2 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern ging eine Stellungnahme ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage):

a) berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  • Landkreis Vorpommern-Rügen
  • E.dis AG
  • Deutsche Telekom Technik
  • Einwender 1

 

 

b) folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen

    zur  Planung:

• Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

• Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald

• Landesamt für Gesundheit und Soziales MV

• Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV

• Landesamt für Innere Verwaltung MV

• EWE

• Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern

• Industrie- und Handelskammer zu Rostock

• Gemeinde Altenkirchen

• Gemeinde Wiek

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske hat am 24.9.2020 den Beschluss

über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Nonnevitz II“ für den Bereich des ehemaligen Kinderferienlagers des Fleischkombinates Berlin gefasst (BE-Nr. 019.07.107/20). Der Beschluss wurde vom

29.9.2020 bis 16.10.2020 ortsüblich bekannt gemacht.

Am 27.4.2021 wurde ein städtebaulicher Vorvertrag zwischen Eigentümer und

Gemeinde beschlossen, welcher die Kostentragung für die Erstellung der 12.

Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 30

„Nonnevitz II“ regelt (Beschluss Nr. 019.07.142/21 vom 8.4.2021. Die Planung

wurde am 10.5.2021 beauftragt (Beschluss-Nr. 019.07.151/21 vom 8.4.2021.

Am 21.4.2022 wurde der Vorentwurf von der Gemeindevertretung gebilligt

(Beschluss-Nr. 019.07.208/22). Die Planung wurde angezeigt. Die frühzeitige

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 9.6.2022 bis

24.06.2022 durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes statt. Die

Bekanntmachung erfolgte vom 24.5.2022 bis 10.6.2022 ortsüblich. Die Träger

öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.5.2022 frühzeitig nach § 4

Abs. 1 BauGB beteiligt.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind auszuwerten für das weitere Verfahren

(Abwägung).

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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