Beschlussvorlage - 078.07.414/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Abwägung zu de eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 29 "Vorwerk"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard
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Entscheidung
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14.12.2022
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Beschlussvorschlag
- Die während der frühzeitigen Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 29 „Vorwerk“ vorgebrachten Hinweise und Anregungen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 15 von der Planänderung berührten Behörden und 4 Nachbargemeinden haben 12 Behörden und 4 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern ging eine Stellungnahmen ein.(ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage)
- berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
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Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
- Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
- Wasser- und Bodenverband Rügen
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Deutsche Telekom Technik
- Landesamt für innere Verwaltung MV
- E.dis Netz GmbH
- Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald
- EWE
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teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
- Landkreis Vorpommern-Rügen
- Vorhabenträger
- folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur
Planung:
- Industrie- und Handelskammer zu Rostock
- Landesforst MV
- Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV
- Gemeinde Lohme
- Gemeinde Lietzow
- Gemeinde Glowe
- Stadt Sassnitz
- Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
- Die Ergebnisse der Abwägung sind in die Planung einzuarbeiten und die überarbeitete Planung ist der Gemeinde zur Beschlussfassung vorzulegen.
Sachverhalt
Am 22.6.2022 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 29 „Vorwerk“ im Regelverfahren beschlossen. Der Beschluss wurde vom 07.07.2022 bis 26.07.2022 ortsüblich bekannt gemacht. Die Planung wurde mit Schreiben vom 7.7.2022 angezeigt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen vom 25.7.2022 bis 12.08.2022 durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich vom 7.7.2022 bis 26.07.2022. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden erfolgte durch Anschreiben vom 7.7.2022.
Die im Verfahren bislang eingegangenen Stellungnahmen sind auszuwerten (Abwägung).
Nach der Abwägung ist die Planung entsprechend anzupassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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629,4 kB
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