Beschlussvorlage - 078.07.415/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB  und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 „Gewerbegebiet Ost“ in Sagard vorgebrachten Hinweise und Anregungen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 18 von der Planänderung berührten Behörden und 4 Nachbargemeinden haben 17 Behörden und 3 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage):

 

  1. berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
    • Landkreis Vorpommern-Rügen
    • Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV
    • Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
    • Eisenbahn Bundesamt
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
    • Wasser- und Bodenverband Rügen
    • Deutsche Telekom Technik
  • Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V - Archäologie und Denkmalpflege
  • E.dis AG

 

  1. teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

 

  1.   folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur 

  Planung:

  • EWE
  • Straßenbauamt Stralsund
  • Landesamt für Innere Verwaltung MV
  • Landesforst
  • Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
  • Bergamt Stralsund
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald
  • Industrie- und Handelskammer zu Rostock
  • Gemeinde Lohme
  • Gemeinde Lietzow
  • Gemeinde Glowe

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard hat am 9.12.2020 den Aufstellungsbeschluss Nr. 078.07.189/20 über den Bebauungsplan Nr. 27 „Gewerbegebiet Ost“ gefasst und den Vorentwurf gebilligt. Der Beschluss wurde vom 15.12.2020 bis 12.1.2021 ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 11.1.2021 bis 29.1.2021 durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes statt. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte vom 15.12.2021 bis 12.1.2021. Die Planung wurde angezeigt. Die Behörden wurden mit Schreiben vom 14.12.2021 frühzeitig nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind für das weitere Verfahren auszuwerten (Abwägung).

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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