Beschlussvorlage - 101.07.346/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Für den Bereich der Stallanlagen der ehemaligen Milchviehanlage in Zürkvitz soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
  • Mit der Bebauung soll eine Konversionsfläche (ehemals Landwirtschaft) zur Erschließung innerörtlicher Baulandpotenziale genutzt werden.
  • geplant ist die Schaffung von Wohnbebauung und Ferienwohnen als kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes in einem Mischgebiet nach § 6 Baunutzungsverordnung

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek hat am 21.10.2021 mit dem Beschluss Nr. 101.07.180/21 dem Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes in Zürkvitz grundsätzlich zugestimmt. Am 20.6.2021 wurde mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vorvertrag geschlossen, welcher die Kostenübernahme für den Bebauungsplan und anteilig für das Wohnbauflächenkonzept regelt (Beschluss-Nr. 101.07.226/22 vom 27.4.2022). Die Planung wurde am  21.6.2022 durch die Gemeinde beauftragt (Beschluss-Nr. 101.07.247/22). Nunmehr liegt das städtebauliche Konzept vor, das Wohnbauflächenkonzept wurde am 14.12.2022 beschlossen. Mit dem Aufstellungsbeschluss beginnt das Planverfahren. Der Bebauungsplan entwickelt sich aus dem Flächennutzungsplan.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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