Beschlussvorlage - 101.07.348/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 „Zürkvitz Ost“ und der Vorentwurf der Begründung  werden gebilligt.
  2. Mit den Vorentwürfen des Planes sowie der Begründung  sind nach § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und nach § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Behördenbeteiligung durch das Amt Nord-Rügen durchzuführen. Die Planung ist anzuzeigen.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich der Stallanlagen in Zürkvitz beschlossen und beauftragt. Die Kosten wurden durch städtebaulichen Vertrag auf den Vorhabenträger übertragen. Nunmehr liegt der Vorentwurf der Planung vor und sollte vor der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durch die Gemeinde gebilligt werden. 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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