Beschlussvorlage - 078.07.055/19

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard beschließt die beigefügte 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Sagard (beschlossen am 26. Juni 2019).

Reduzieren

Sachverhalt

 1. Änderung § 5 - Ausschüsse

Nach der durch die Gemeindevertretung am 26. Juni 219 beschlossenen Hauptsatzung der Gemeinde Sagard tagt der Ausschuss für Bau, Gemeindeentwicklung und Umwelt nicht öffentlich. In der konstituierenden Sitzung des Ausschusses für Bau, Gemeindeentwicklung und Umwelt sprachen sich die Ausschussmitglieder dafür aus, dass dieser Ausschuss öffentlich tagen soll. Um diese Forderung umsetzen zu können bedarf es einer Änderung der Hauptsatzung.

 

2. Änderung § 7 - Entschädigungen

Die in § 7 der am 26. Juni 2019 beschlossenen Entschädigungssätze beruhen auf den Regelungen der Entschädigungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Mai 2016. Im Juni 2019 wurde durch den Verordnungsgeber eine Entschädigungsverordnung erlassen. Mit dieser Entschädigungsverordnung werden nicht nur die Höchstsätze angepasst  sondern auch die Möglichkeit eröffnet, das Gemeindevertretern, die keine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung erhalten, ein monatlicher Sockelbetrag gezahlt werden kann. Desweiteren wurde auch die Regelung gestrichen, dass den Bürgermeister für die Teilnahme an den Sitzungen kein Sitzungsgeld gezahlt werden darf. Sie erhalten nunmehr also auch für die Teilnahme an den Sitzung ein Sitzungsgeld und für den Vorsitz im Hauptausschuss auch das Sitzungsgeld für Ausschussvorsitzende (in der Regel das Eineinhalbfache des normalen Sitzungsgeldes. Für die Umsetzung dieser Änderung bedarf es aber keiner Satzungsänderung, da die Entschädigungsverordnung als höherrangiges Recht durchgreift.

Soweit die Gemeinde die Neuregelungen hinsichtlich der Höhen der Entschädigungen für die Bürgermeister, deren Stellvertreter und die Fraktionen sowie den Sockelbetrag umsetzen möchte, bedarf es hierzu einer Änderung der Hauptsatzung. 

Grundlage für die möglichen Höchstbeträge nach § 3 Abs. 4 die Einwohnerzahl per 30. Juni des Wahljahres. Das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern hat diese Einwohnerzahl aber noch nicht bereitgestellt. Insofern ist auf die Einwohnerzahl per 31.12.2018 zurückzugreifen. In der Gemeinde Sagard  waren es zu diesem Zeitpunkt 2.457 Einwohner.

Nach § 8 Abs. 1 der Entschädigungsverordnung 2019 können Bürgermeister in ehrenamtlich verwalteten Gemeinden mit bis zu 3.000 Einwohner höchsten 1.800 € monatlich erhalten. Nach Abs. 2 kann die stellvertretende Person des Bürgermeisters zusätzlich zum Sitzungsgeld eine monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung erhalten. Diese kann für die erste Stellvertretung bis zu 20 Prozent und für die zweite Stellvertretung bis zu 10 Prozent der monatlichen funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen Bürgermeisters betragen.  

Auf der Grundlage des § 10 können neben dem Bürgermeister und seinen Stellvertretern auch Fraktionsvorsitzende in Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohner eine Aufwandsentschädigung von bis zu 100 € erhalten. 

Mitglieder der Gemeindevertretungen können nach § 14 Abs. 1 für ihre Teilnahme an den Sitzungen der Organe der Gemeinde, deren Ausschüsse (soweit sie dort gewähltes Mitglied sind) sowie ihrer Fraktion ein Sitzungsgeld erhalten. Sachkundige Einwohner erhalten nach § 14 Abs. 2 für die Teilnahme an den Sitzungen der Ausschüsse (in die sie gewählt wurden) und der Fraktionen ein Sitzungsgeld. Das Sitzungsgeld darf entsprechend § 14 Abs. 3 in den Gemeinden 40 € nicht übersteigen. 

Nach § 14 Abs. 4 können Mitglieder der Gemeindevertretungen, sofern sie kein funktionsbezogene Aufwandsentschädigung erhalten, zusätzlich zum Sitzungsgeld einen monatlichen Sockelbetrag erhalten. Dieser darf in Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohner 30 € nicht übersteigen. 

Auf der Grundlage der Höchstbeträge der neuen Entschädigungsverordnung aus Juni 2019 ergeben sich im Vergleich zu den bisherigen Entschädigungssätze nachfolgend dargestellte finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde:    

Produktsachkonto 111010.50110000

Aufwandsentschädigung Bürgermeister und Stellvertreter

 

 

 

 

Alte Entschädigungssätze

Neue Entschädigungssätze

 

 

 

Bürgermeister

1.250 € x 12 Monate = 15.000 €/Jahr

1.800 € x 12 Monate = 21.600 €/Jahr

1. Stellvertreter

   250 € x 12 Monate =   3.000 €/Jahr

   360 € x 12 Monate =   4.320 €/Jahr

2. Stellvertreter

   125 € x 12 Monate =   1.500 €/Jahr

   180 € x 12 Monate =   2.160 €/Jahr

 

 

 

Gesamt

19.500 €

28.080 €

 

Produktsachkonto 111010.50130000

Sitzungsgelder

 

 

 

 

Alte Entschädigungssätze

Neue Entschädigungssätze

 

 

 

GV

12 Mitglieder x 7 Sitzungen* x 40 € =

3.360 €

13 Mitglieder x 7 Sitzungen* x 40 € =

3.640 €

HA

  6 Mitglieder x 7 Sitzungen* x 40 € =

1.200 €

  7 Mitglieder x 7 Sitzungen* x 40 € + 140 € für Ausschussvorsitzenden =           2.100 €

SA

  7 Mitglieder x 8 Sitzungen* x 40 € + 160 € für Ausschussvorsitzenden =           2.400 €

  7 Mitglieder x 8 Sitzungen* x 40 € + 160 € für Ausschussvorsitzenden =           2.400 €

BA

  7 Mitglieder x 4 Sitzungen* x 40 € + 80 € für Ausschussvorsitzenden =           1.200 €

  7 Mitglieder x 7 Sitzungen* x 40 € + 140 € für Ausschussvorsitzenden =           2.100 €

RPA

  3 Mitglieder x 1 Sitzungen* x 40 € + 20 € für Ausschussvorsitzenden =              140 €

  3 Mitglieder x 1 Sitzungen* x 40 € + 20 € für Ausschussvorsitzenden =              140 €

Sockelbetrag

0 €

10 Gemeindevertreter x 12 Monate x 30 € =

3.600 €

 

 

 

Fraktionssitzungen

 

CDU

3 Mitglieder x 6 Sitzungen x 40 € =    720 €

2 Mitglieder x 6 Sitzungen x 40 € =   480 €

BfR (neu BfS)

5 Mitglieder x 7 Sitzungen x 40 € = 1.400 €

9 Mitglieder x 6 Sitzungen x 40 € = 2.160 €

LINKE

2 Mitglieder x 4 Sitzungen x 40 € =    320 €

                                                               0 €

 

 

 

Gesamt

10.740 €

16.620 €

 * durchschnittliche Anzahl an Sitzungen auf der Grundlage der Jahre 2014 - 2019

 

Produktsachkonto 111010.56910000

Zuwendungen für Fraktionen

 

 

 

 

Alte Entschädigungssätze

Neue Entschädigungssätze

 

 

 

Fraktionen

3 Fraktionen x 80 € x 12 Monate = 2.880 €

2 Fraktionen x 100 € x 12 Monate = 2.400 €

 

 

 

Gesamt

2.880 €

2.400 €

Gesamt

33.120 €

47.100 €

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 x

 

Nein:

 

 

Kosten:                                                                                                

47.100 

Folgekosten:

47.100 

Sachkonto: 111010.50110000, 111010.50130000, 111010.56910000

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 X

Aufnahme in den Haushalt

 

Nein:

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...