Beschlussvorlage - 004.07.014/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Ortszentrum" in Altenkirchen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 5 von der vereinfachten Planänderung berührten Behörden und 4 Nachbargemeinden haben 4 Behörden und 4 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage).    

                       

a)  berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

·           Landkreis Vorpommern-Rügen

 

b)     folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:

·         Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald

·         IHK zu Rostock

·         Landesamt für Gesundheit und Soziales MV

·        Gemeinde Putgarten

·         Gemeinde Wiek

·         Gemeinde Dranske

·         Gemeinde Breege

 

2.     Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

3.     Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Gemeindevertretung Altenkirchen die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Ortszentrum“  für einen Bereich vor dem Eingang des bestehenden Netto-Marktes in Altenkirchen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die festgesetzten örtlichen Bauvorschriften werden nach § 86 Landesbauordnung MV (LBauO MV) zuletzt geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Dezember 2017 (GVOBl.MV vom 29.12.2017 S. 331) beschlossen.

 

4.     Die Begründung wird gebilligt.

 

5.     Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Ortszentrum“ mit der Begründung ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Altenkirchen bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Sachverhalt

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen hat am 15.5.2019 die Aufstellung der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Ortszentrum" im Bereich des bestehenden Netto-Marktes beschlossen. Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für ergänzende Angebote (Imbiss, Verkaufsstand). Der Beschluss, die 3. Ändeurng aufzustellen und dass die Gemeinde mit Beschluss-Nr. 004.6.24-205/19 auf die frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet hat, wurde ortsüblich vom 14.6.2019 bis 2.7.2019 in den Schaukästen laut Hauptsatzung und auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen bekannt gemacht. Die Planung wurde am 18.6.2019 angezeigt. Die von der Planänderung betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.6.2019 gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen fand vom 8.7.2019 bis 9.8.2019 im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de statt. Die Bekanntmachung erfolgte vom 20.6.2019 bis 13.7.2019 in den Schaukästen laut Hauptsatzung und gem. § 4a BauGB ergänzend auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de. Mit der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und dem Satzungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen. Die Kosten der Planung wurden durch städtebaulichen Vertrag auf den Antragsteller übertragen.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X 

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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