Informationsvorlage - 078.07.048/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Für die Umsetzung des beigefügten Antrages wären 2 Varianten möglich, die Aufstellung eines eigenständigen Bebauungsplanes z.B. „Gewerbegebiet II“ oder die Ergänzung des bestehenden Gewerbegebietes westlich der Sassnitzer Straße. Für die Entscheidung, welches Verfahren, die Gemeinde anwenden möchte, wenn Sie dem Antrag zustimmen sollte,  beigefügte Informationen:

1. Eigenständiger B-Plan

Die Kosten werden vollständig durch städtebaulichen Vertrag umgelegt auf den Antragsteller. Erforderlich sind die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines Bebauungsplanes und ein Immissionsschutzgutachten

2. Ergänzung des bestehenden seit 28.7.1998 rechtswirksamen B-Planes Nr. 1 „Gewerbegebiet I“

Die Ergänzung wäre nur realisierbar, wenn die Gemeinde sich mit dem seit 1998 rechtswirksamen Bebauungsplan noch einmal auseinandersetzt. Dies würde bedeuten, dass der rechtswirksame B-Plan auf aktuelles Baurecht aktualisiert werden würde und der B-Plan den neuen Gegebenheiten angepasst werden könnte. Hierfür würden Kosten anfallen und auch ein erneutes Immissionsgutachten wäre erforderlich. Die Höhe der Kosten könnte ermittelt werden, wenn die Gemeinde diesen Planungsweg in Betracht zieht. Diese Kosten für den Bestandsplan auch dem Antragsteller zu überlassen wäre allerdings unverhältnismäßig. Hier sollte sich die Gemeinde mit den noch festzustellenden Kosten an der Planung beteiligen.

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

 

 X

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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