Beschlussvorlage - 078.07.430/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Für den Bereich des Parkplatzes an der Ernst-Thälmann-Straße in Sagard- gegenüber dem betreuten Wohnen- soll der rechtswirksame Bebauungsplan Nr.28 „Herbergstraße“ geändert werden.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Ausweisung eines ausreichend dimensionierten Baufeldes durch Umverlegung von Versorgungsleitungen
  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Die Kosten für die Planung sind von den Antragstellern zu übernehmen.
  3. Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, ein Honorarangebot für die Planung einzuholen und einen städtebaulichen Vorvertrag zur Beschlussfassung vorzubereiten, welcher die Kostenübernahme durch die Antragsteller regelt.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Mit Datum vom 29.1.2023  haben die Eigentümer den Flurstückes 71 in der Gemarkung Sagard, Flur 8 (zurzeit Parkplatz an der Ernst-Thälmann-Straße, gegenüber dem betreuten Wohnen) einen Antrag auf Änderung des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 28 „Herbergstraße“ gestellt.

 

Als Begründung wurde angegeben: Schaffung eines ausreichend dimensionierten Baufeldes durch Umverlegung vorhandener Versorgungsleitungen.

 

Die Kosten werden jeweils hälftig von den Antragstellern übernommen.

 

Gem. § 1 Abs. 3 BauGB haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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