Beschlussvorlage - 004.07.177/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen beschließt, folgende Person in die Vorschlagsliste aufzunehmen:

 

Name   Schecklmann

Vorname  Christian Thomas Johann

Geburtsname

Geburtsjahr  1968

Geburtsort  Regensburg

Beruf   Angestellter Berater

Wohnort  18556 Altenkirchen

 

 

Name   Handel

Vorname  Wolfgang

Geburtsname

Geburtsjahr  1958

Geburtsort  Neunkirchen/Saar

Beruf   Pflegedienstleitung

Wohnort  18556 Altenkirche

 

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Sachverhalt

Auf der Grundlage des Erlasses des Justizministeriums M-V vom 04.05.2022 (Az.: III 103/3222-14 SH) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen hat die Gemeinde Altenkirchen gemäß § 36 Abs. 1 und 4 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) mindestens eine Personen für die zu erstellende Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen zu benennen.

 

Durch die Bekanntmachung im Amtsblatt und auf der Internetseite des Amt Nord Rügens zu den Schöffenwahlen hat sich ein interessierter Einwohner um die Aufnahme in die Vorschlagsliste beworben.

 

Hinweis:

 

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich (§ 36 Abs. 1 GVG).

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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