Beschlussvorlage - 004.07.177/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Susann Schulze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen
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Entscheidung
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29.03.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen beschließt, folgende Person in die Vorschlagsliste aufzunehmen:
Name Schecklmann
Vorname Christian Thomas Johann
Geburtsname
Geburtsjahr 1968
Geburtsort Regensburg
Beruf Angestellter Berater
Wohnort 18556 Altenkirchen
Name Handel
Vorname Wolfgang
Geburtsname
Geburtsjahr 1958
Geburtsort Neunkirchen/Saar
Beruf Pflegedienstleitung
Wohnort 18556 Altenkirche
Sachverhalt
Auf der Grundlage des Erlasses des Justizministeriums M-V vom 04.05.2022 (Az.: III 103/3222-14 SH) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen hat die Gemeinde Altenkirchen gemäß § 36 Abs. 1 und 4 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) mindestens eine Personen für die zu erstellende Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen zu benennen.
Durch die Bekanntmachung im Amtsblatt und auf der Internetseite des Amt Nord Rügens zu den Schöffenwahlen hat sich ein interessierter Einwohner um die Aufnahme in die Vorschlagsliste beworben.
Hinweis:
Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich (§ 36 Abs. 1 GVG).
