Beschlussvorlage - 004.07.180/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Leinenpflicht für Hunde innerhalb der Ortslage und in den Ortsteilen der Gemeinde Altenkirchen vom 01.01. bis zum 31.12. des Jahres in der Amtsverordnung des Amtes Nord-Rügen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Daniela Steinfurth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen
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Entscheidung
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29.03.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Altenkirchen beschließt den § 8 Abs. 1 „Führen von Hunden“ der Amtsverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Amtsbereich Nord-Rügen für die Gemeinde Altenkirchen zu ändern. Die Leinenpflicht soll innerhalb der Ortslage und in den Ortsteilen für das gesamte Jahr bestehen.
Sachverhalt
Bisher wurde in der Amtsverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Amtsbereich Nord-Rügen unter § 8 Abs. 1 „Führen von Hunden“ die Leinenpflicht für Hunde in der Gemeinde Altenkirchen nur für den Zeitraum von Mai bis September geregelt. Diese Regelung soll jetzt für die gesamte Ortslage und in den einzelnen Ortsteilen für das gesamte Jahr gelten.
