Beschlussvorlage - 004.07.172/22

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen beschließt vorliegendes Haushaltssicherungskonzept für 2023.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Wenn nach § 43 (7) KV M-V der Haushaltsausgleich nach § 43 (6) KV M-V trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht erreicht werden kann, ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. 

Nach § 43 (7) KV M-V, wird das Haushaltsicherungskonzept von der Gemeindevertretung beschlossen.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

 

x 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...