Beschlussvorlage - 013.07.223/23
Grunddaten
- Betreff:
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Änderung der Leinenpflicht für Hunde innerhalb der Ortslage und in den Ortsteilen der Gemeinde Breege vom 01.01. bis zum 31.12. des Jahres in der Amtsverordnung des Amtes Nord-Rügen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Daniela Steinfurth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Breege
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Entscheidung
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23.03.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Breege beschließt den § 8 Abs. 1 „Führen von Hunden“ der Amtsverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Amtsbereich Nord-Rügen für die Gemeinde Breege zu ändern. Die Leinenpflicht soll innerhalb der Ortslage und in den Ortsteilen der Gemeinde Breege für das gesamte Jahr bestehen.
Sachverhalt
Bisher wurde in der Amtsverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Amtsbereich Nord-Rügen unter § 8 Abs. 1 „Führen von Hunden“ die Leinenpflicht für Hunde in der Gemeinde Breege nur für den Kurplatz, die Strandpromenade, den Hafen und am Strand für den Zeitraum von Mai bis September geregelt. Diese Regelung soll jetzt für die gesamte Ortslage und in den einzelnen Ortsteilen für das gesamte Jahr gelten.
