Beschlussvorlage - 052.07.299/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Lohme beschließt unter den § 8 Abs. 1 „Führen von Hunden“ der Amtsverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Amtsbereich Nord-Rügen für die Gemeinde Lohme die Leinenflicht für Hunde aufzunehmen. Die Leinenpflicht soll innerhalb der Ortslage und in den Ortsteilen für das gesamte Jahr bestehen.

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Sachverhalt

Bisher wurde in der Amtsverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Amtsbereich Nord-Rügen unter § 8 Abs. 1 „Führen von Hunden“ die Leinenpflicht für Hunde in der Gemeinde Lohme nicht geregelt. Hier muss dringend eine Regelung getroffen werden. Die Leinenpflicht für Hunde soll für die gesamte Ortslage und in den einzelnen Ortsteilen für das gesamte Jahr gelten.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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