Beschlussvorlage - 052.07.299/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Leinenpflicht für Hunde innerhalb der Ortslage und in den Ortsteilen der Gemeinde Lohme vom 01.01. bis zum 31.12. des Jahres in der Amtsverordnung des Amtes Nord-Rügen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Daniela Steinfurth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Lohme
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Entscheidung
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03.05.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Lohme beschließt unter den § 8 Abs. 1 „Führen von Hunden“ der Amtsverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Amtsbereich Nord-Rügen für die Gemeinde Lohme die Leinenflicht für Hunde aufzunehmen. Die Leinenpflicht soll innerhalb der Ortslage und in den Ortsteilen für das gesamte Jahr bestehen.
Sachverhalt
Bisher wurde in der Amtsverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Amtsbereich Nord-Rügen unter § 8 Abs. 1 „Führen von Hunden“ die Leinenpflicht für Hunde in der Gemeinde Lohme nicht geregelt. Hier muss dringend eine Regelung getroffen werden. Die Leinenpflicht für Hunde soll für die gesamte Ortslage und in den einzelnen Ortsteilen für das gesamte Jahr gelten.
