Beschlussvorlage - 078.07.425/23-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeinde Sagard befürwortet grundsätzlich die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich des Flurstückes 43/26 der Gemarkung Marlow, Flur 2 zum Zwecke der Errichtung von Wohnhäusern.
  2. Die Kosten für die Planung sind von dem Antragsteller zu übernehmen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Am 25.1.2023 ging im Amt Nord-Rügen der Antrag des Grundstückseigentümers der ehemaligen Kreidebahn ein. Er beantragt bei der Gemeinde Sagard die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Flurstück 43/26 der Gemarkung Marlow, Flur 2.

 

Das bestehende Gebäude soll abgerissen werden und es sollen Einfamilienwohnhäuser errichtet werden.

 

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist der Bereich als Wohnbaufläche ausgewiesen. Der beantragte Bebauungsplan würde sich aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickeln.

 

Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch. Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für eine städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. (§ 1 Abs. 3 BauGB).

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...