Informationsvorlage - 019.07.356/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 27.04.2023 ging im Amt Nord-Rügen die Anfrage auf Vorstellung der geplanten möglichen Bebauung auf den Grundstücken der ehem. Realschule in Dranske ein.

Es ist geplant hier 7 Baukörper, teilweise mit bis zu 5 Geschossen zu errichten.

 

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist der Bereich für soziale Baufläche (Schule) ausgewiesen.

 

Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch. Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für eine städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. (§ 1 Abs. 3 BauGB).

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung Bau und Umwelt möge über den Bebauungsvorschlag beraten und befinden. Der Antragsteller ist über das Ergebnis zu informieren.

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Anlagen

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