Beschlussvorlage - 030.07.459/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Glowe beschließt keine der vorgeschlagenen Varianten zu unterstützen.

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Sachverhalt

Herr Thomas Schuster stellte vertretend für die Eigentümer der Wittower Heide den Antrag, eine neue Wegeanbindung zur bzw. über die L30 zu schaffen.

 

Dazu soll die bestehende Querung am Tunnel genutzt werden. Um die Feriengäste dort hin zu führen schlägt Herr Schuster vor:

 

  1. Schaffung eines straßenbegleitenden Gehweges auf dem Flurstück 1/75
  2. Schaffung einer Wegefläche durch den Wald Flurstück 1/85 zur Tunnelanlage

 

Die Variante 1 ist nur mit einem hohen Planungs- und Kostenaufwand umzusetzten. Des Weiteren würde hier eine ungeregelte Querung der Landesstraße außerhalb der straßenrechtlich festgesetzten Ortsdurchfahrt nur forciert.

 

Die Variante 2, die Schaffung einer Wegefläche im Wald liegt nicht in der Zuständigkeit der Gemeinde. Für das beantragte Öffnen der Zäune ist die Forstbehörde zuständig.

Der Wald darf gem. § 28 Landeswaldgesetz von jedermann zum Zwecke der Erholung betreten werden. Damit ist jedoch kein angelegter Weg gemeint.

 

Beim Anlegen eines öffentlichen Weges im Wald durch die Gemeinde ist auch eine eigentumsrechtliche Klärung vorzunehmen, auch werden wohl Planungs- und Baukosten auflaufen.

 

Für die sichere Querung der L 30 ist die ausgebaute Querungshilfe zu nutzen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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