Beschlussvorlage - 071.07.207/23-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Leinenpflicht für Hunde innerhalb der Orte Putgarten, Kap-Arkona und Vitt vom 01.01. bis zum 31.12. des Jahres in der Amtsverordnung des Amtes Nord-Rügen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Daniela Steinfurth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Gemeinde Putgarten
|
Entscheidung
|
|
|
13.06.2023
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Putgarten beschließt den § 8 Abs. 1 „Führen von Hunden“ der Amtsverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Amtsbereich Nord-Rügen für die Gemeinde Putgarten zu ändern. Die Leinenpflicht soll innerhalb der Orte Putgarten, Kap-Arkona und Vitt für das gesamte Jahr bestehen.
Sachverhalt
Bisher wurde in der Amtsverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Amtsbereich Nord-Rügen unter § 8 Abs. 1 „Führen von Hunden“ die Leinenpflicht für Hunde in der Gemeinde Putgarten nur für den Zeitraum von Mai bis September geregelt. Diese Regelung soll jetzt für die Orte Putgarten, Kap-Arkona und Vitt für das gesamte Jahr bestehen.
