Beschlussvorlage - 071.07.207/23-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Putgarten beschließt den § 8 Abs. 1 „Führen von Hunden“ der Amtsverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Amtsbereich Nord-Rügen für die Gemeinde Putgarten zu ändern. Die Leinenpflicht soll innerhalb der Orte Putgarten, Kap-Arkona und Vitt für das gesamte Jahr bestehen.

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Sachverhalt

Bisher wurde in der Amtsverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Amtsbereich Nord-Rügen unter § 8 Abs. 1 „Führen von Hunden“ die Leinenpflicht für Hunde in der Gemeinde Putgarten nur für den Zeitraum von Mai bis September geregelt. Diese Regelung soll jetzt für die Orte Putgarten, Kap-Arkona und Vitt für das gesamte Jahr bestehen.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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