Beschlussvorlage - 004.07.187/23

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung bestätigt den als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan der Altenkirchener Wohnungsbau Aktiengesellschaft für das Wirtschaftsjahr 2023.

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeinde Altenkirchen ist alleinige Aktionärin der Altenkirchener Wohnungsbau AG. Gemäß § 73 Abs.1 Nr.1 KV M-V hat eine Gemeinde, die unmittelbar oder mittelbar mit maßgeblichem Einfluss an einem Unternehmen oder einer Einrichtung in einer Rechtsform des privaten Rechts beteiligt ist, dafür Sorge zu tragen, dass in sinngemäßer Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften für jedes Wirtschaftsjahr ein Wirtschaftsplan aufgestellt, der Wirtschaftsführung eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde gelegt und der Wirtschaftsplan sowie die Finanzplanung der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht wird. In der Regel geschieht das mit der Beschlussfassung über die Haushaltspläne der Gemeinden, indem der Wirtschaftsplan des Unternehmens als Anlage des Hauhaltsplans mit beschlossen wird. Die Beschlussfassung über die Haushaltspläne der Gemeinde Altenkirchen erfolgte am 26.10.2022 ohne die Wirtschaftspläne der Altenkirchener Wohnungsbau AG und der EDW mbH.  

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X 

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...