Beschlussvorlage - 013.07.239/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.     Die während der frühzeitigen Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB  sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf 2. Änderung des FNP Breege vorgebrachten Hinweise und Anregungen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 15 von der Planung berührten Behörden und 3 Nachbargemeinden haben 10 Behörden und 3 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein. (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage):

 

a)     berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  •    Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
  •    Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
  •    Deutsche Telekom
    •    Landkreis Vorpommern-Rügen
    •    EWE
    •    E.dis
    •    Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern - Arbeitsschutz und technische Sicherheit - Regionalbereich Nord - Standort Stralsund

 

b)    teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  •    ---

 

c)     folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:

  •    Landesamt für Umwelt, Naturschutz u. Geologie Mecklenburg-Vorpommern
  •    IHK zu Rostock
  •    die Nachbargemeinden

 

2.      Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

3.      Der Entwurf der 2. Änderung des FNP der Gemeinde Breege und der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht werden gebilligt.

 

4.      Der Entwurf der 2. Änderung FNP mit der Begründung mit dem Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat am 01.12.2022 den Beschluss Nr. 013.07.200/22 über die Aufstellung der 2. Änderung des FNP“ gefasst. Der Beschluss wurde vom 08.12.2022 bis zum 05.01.2023 ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 02.01.2023 bis zum 20.01.2023  durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de statt. Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Schaukästen und auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen vom 08.12.2022 bis 05.01.2023. Die Planung wurde angezeigt, die Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 07.12.2022 gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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