Beschlussvorlage - 013.07.224/23-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Breege stimmt dem Antrag auf Erweiterung des B-Plan 27 „Wohngebiet Parkweg Nord-West“ nicht zu. 

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Sachverhalt

Die T&K Immobilien- und Vermietungs-GmbH aus Woltersdorf hat am 7.3.3023 einen schriftlichen Antrag auf  Aufstellung eines Bebauungsplanes im Parkweg gestellt (siehe Anlage). In diesem Bereich hat die Gemeinde Breege bereits 2022 den Bebauungsplan Nr. 27 „Wohngebiet Parkweg Nord-West“ (Anlage 2)  verabschiedet. Der beantragte Bereich sollte als Erweiterung des bestehenden Bebauungsplanes aufgestellt werden, nicht als selbständiger Bebauungsplan, wenn die Gemeinde der Erweiterung um 2 Wohngebäude zustimmt.

 

Der beantragte Bereich entwickelt sich aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan, wenn der westliche Bereich der 2 neuen Grundstücke (siehe Zerlegungsplan) als Gartenland ausgewiesen wird, oder nicht in Bebauungsplan aufgenommen wird. Es wird hier eine 3. Reihe der Bebauung im Parkweg eröffnet. Die Erschließungsstraße ist laut derzeitigem Bebauungsplan eine Privatstraße und sollte es aufgrund der Dimensionierung auch bleiben. Müllfahrzeuge fahren nicht in Privatstraßen ein. Die Müllentsorgung muss an den Abfuhrtagen über den öffentlichen Parkweg erfolgen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt den Antrag auf Erweiterung des B-Plan 27 nicht stattzugeben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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