Beschlussvorlage - 004.07.195/23
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 18.10.2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Axel Behrens
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen
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Entscheidung
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21.06.2023
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen beschließt die folgende Änderung der Hauptsatzung vom 18.10.2019:
§ 5 Ausschüsse
(1) Folgende Ausschüsse werden gemäß der §§ 35 und 36 KV M-V gebildet:
Name/ Aufgabengebiet
Zusammensetzung
a) Haupt- und Finanzausschuss
Bürgermeister und |
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Personal- und Organisationsfragen, |
6 Gemeindevertreter |
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Finanz- und Haushaltswesen, |
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Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben, |
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Entscheidungen zum gemeindlichen Einvernehmen nach BauGB, |
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Entscheidungen über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von 100 bis 1000 Euro |
b) Sozialausschuss
5 Gemeindevertreter und |
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Sozialwesen, |
4 sachkundige Einwohner |
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Schule, Kultureinrichtungen, |
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Jugendförderung, Kindertagesstätte, |
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Sportentwicklung |
c) Rechnungsprüfungsausschuss
2 Gemeindevertreter - Rechnungsprüfung
1 sachkundiger Einwohner - Prüfung von Verträgen und Vereinbarungen
(2) Die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses und der weiteren Ausschüsse sind nicht öffentlich.
(3) Für die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses und der beratenden Ausschüsse sind keine Stellvertreter zu wählen.
(4) Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses werden dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes übertragen.
