Beschlussvorlage - 004.07.195/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen beschließt die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung - § 5 Ausschüsse

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen beschließt die folgende Änderung der Hauptsatzung vom 18.10.2019:

 

§ 5 Ausschüsse

 

(1) Folgende Ausschüsse werden gemäß der §§ 35 und 36 KV M-V gebildet:

 

Name/      Aufgabengebiet

Zusammensetzung

a) Haupt- und Finanzausschuss 

Bürgermeister und

-

Personal- und Organisationsfragen,

6 Gemeindevertreter

-

Finanz- und Haushaltswesen,

 

-

Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben,

 

-

Entscheidungen zum gemeindlichen Einvernehmen nach BauGB,

 

-

Entscheidungen über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von 100 bis 1000 Euro

b) Sozialausschuss

5 Gemeindevertreter und

-

Sozialwesen,

4 sachkundige Einwohner

-

Schule, Kultureinrichtungen,

 

-

Jugendförderung, Kindertagesstätte,

 

-

Sportentwicklung

c) Rechnungsprüfungsausschuss

2 Gemeindevertreter   - Rechnungsprüfung

1 sachkundiger Einwohner   - Prüfung von Verträgen und Vereinbarungen

 

(2) Die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses und der weiteren Ausschüsse sind nicht öffentlich.

 

(3) Für die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses und der beratenden Ausschüsse sind keine Stellvertreter zu wählen.

 

(4) Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses werden dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes übertragen.

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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