Beschlussvorlage - 052.07.312/23-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohme beschließt, den Antrag auf  Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schloss Ranzow“, zum Zwecke der Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage abzulehnen.

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Sachverhalt

Am 28.4.2023 stellte die Sonnenenergie Rügen GmbH aus Sassnitz einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schloss Ranzow“, um eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten (Anlage 1). Die geplante Lage der Photovoltaikanlage entnehmen Sie bitte Anlage 2.

 

Der rechtswirksame Bebauungsplan Nr. 4 „Schloss Ranzow“ weist an der geplanten Stelle eine private Grünfläche aus (Anlage 3- Standort am Kreuz).

 

Mit Datum vom 4.5.2023 erreichte die Gemeinde ein ergänzendes Schreiben (Anlage 4).

 

Bei Photovoltaikanlagen handelt es sich um bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind. Bauliche Anlagen sind in Grünflächen unzulässig. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

 

Sollte die Gemeinde Lohme das Vorhaben dennoch befürworten, muss der Bebauungsplan geändert werden.

 

Auf die Aufstellung (Änderung, Ergänzung) von Bauleitplänen besteht kein Anspruch. Ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden (§ 1 Abs. 3 BauGB).

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Antrag abzulehnen, da sich das Vorhaben aufgrund seiner Lage mit der touristischen Entwicklung des Ortes Ranzow nicht vereinbart. Vorranging sollten die zahlreichen Dachflächen für die Anbringung von Photovoltaikanlagen genutzt werden.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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