Beschlussvorlage - 071.07.025/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Putgarten beschließen, die Landeszuweisung 2019 zur Deckung des Anteiles der Wohnsitzgemeinde zu verwenden.

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Sachverhalt

Die ehemaligen Bundesmittel des Betreuungsgeldes werden verteilt. Auf der Grundlage des Vertrages zwischen dem Land M-V und dem LK VR erfolgte eine Weiterleitung der zusätzlichen Landeszuweisung an die Kommunen, zweckgebunden für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung für das Jahr 2019. Die Höhe der Zuwendung wurde vom Landkreis anhand der Kinderanzahl ermittelt. Für die Gemeinde Putgarten wurden per Stichtag 14 Kinder gemeldet. Lt. Zuwendungsbescheid steht der Gemeinde ein Betrag von 291,59 € für das Jahr 2019 zur Verfügung. Diese Mittel können zur Deckung des Anteils der Wohnsitzgemeinde oder zur Weiterleitung an einen Träger der Kita verwendet werden. Durch aktuelle Leistungsverhandlungen der umliegenden Kindertagesstätten hat die Gemeinde Putgarten höhere Anteile der Wohnsitzgemeinde zu zahlen. Die Landezuweisung soll zur Deckung dieser Mehrkosten verwendet werden. 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Kosten:                                                                                                

291,59

Folgekosten:

 

Sachkonto:

361000-54190002

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

X

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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