Beschlussvorlage - 078.07.471/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Sagard stimmt der geplanten Ansiedlung einer NORMA Filiale mit 1.200 m² Verkaufsfläche und einem 150 m² Cafe`/Backshopbereich in der Ortslage Sagard an der Ernst-Thälmann-Straße grundsätzlich zu.

 

Diese Zustimmung ersetzt nicht die sich anschließenden Bauleitplanverfahren.

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Sachverhalt

Mit Datum vom 24.8.2023 beantragte die NORMA Lebensmittelhandels Stiftung und Co.KG bei der Gemeinde Sagard die Zustimmung zur Errichtung einer Filiale in der Ernst-Thälmann-Straße in Sagard, westlich des betreuten Wohnen (Bi Ille II), südlich der Ernst-Thälmann-Straße und östlich der Kleingartenanlage (Antrag und Lageskizze in der Anlage). Die Fläche ist derzeitig unbebaut und wird landwirtschaftlich genutzt.

 

Der Bereich ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Wenn die Gemeinde Sagard der Ansiedlung einer NORMA-Filiale grundsätzlich zustimmt, wäre der Flächennutzungsplan zu ändern und ein Bebauungsplan aufzustellen, um Baurecht zu schaffen.

 

Die Kostentragung durch die Antragsteller für die erforderlichen Bauleitplanverfahren ist in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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