Beschlussvorlage - 004.07.204/23-01
Grunddaten
- Betreff:
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Billigung der Eilentscheidung der Bürgermeisterin zur Ergänzung des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem ZWAR zur Übertragung der Aufgabe der Breitbandversorgung vom 15. Oktober 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeiter:
- Gabriela von der Aa
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen
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Entscheidung
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20.09.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen billigt die Eilentscheidung der Bürgermeisterin, den mit dem ZWAR am 15. Oktober 2020 geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag wie folgt zu ergänzen:
§ 2 Nr.1 Satz 2 wird nach (Breitbandförderrichtlinie M-V) vom 20. Juli 2016 wie folgt ergänzt:
„, der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021, der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in Mecklenburg-Vorpommern (Gigabitförderrichtlinie – GigabitFöRL M-V)“ vom 29.09.2022 sowie der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) jeweils“
Sachverhalt
Die Gemeinde Altenkirchen hat mit öffentlich-rechtlichem Vertrag vom 15. Oktober 2020 dem ZWAR die Aufgabe „Breitbandversorgung“ übertragen und ist der Sparte „Breitbandnetz“ des ZWAR gemäß § 3 Abs.3 der Verbandssatzung beigetreten. Die Aufgabenübertragung be-schränkte sich gemäß § 2 Nr. 1 auf die
„ ... Umsetzung von dem ZWAR beantragter Ausbauprojekte gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutsch-land“ vom 22. Oktober 2015 (Förderrichtlinie Bund) sowie der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in Mecklenburg-Vorpommern (Breitbandförderrichtlinie M-V) vom 16. Juli 2016, soweit sich diese auf das Gemeindegebiet erstrecken und von den Fördermittelgebern bewilligt worden sind.“
Nachdem der Ausbau der sog. „weißen Flecken“ der Breitbandversorgung zwischenzeitlich auf Grundlage der vorbezeichneten Förderrichtlinien weitgehend umgesetzt wurde, soll nun-mehr auch die Versorgung der „grauen Flecken“ vorangetrieben werden.
Der Zweckverband Rügen hatte dazu am 27.04.2023 ein Markterkundungsverfahren für die Gemeinde Altenkirchen gestartet. Die Frist endete am 04.07.2023. Die Auswertung des MEV ergab, dass ein geförderter Glasfaserausbau in Altenkirchen für die unterversorgten Adressen möglich ist. Durch den ZWAR soll nun ab August 2023 der Fördermittelantrag für die vorläufige Bewilligung beantragt werden.
Die Kostenschätzung für den 7. Förderaufruf geht von einer Gesamtinvestition in Höhe von rund 58 Millionen Euro aus. Die Förderrichtlinie vom Bund und Land sind identisch mit der Förderrichtlinie der "weißen" Fleckenförderung, so dass eine Förderquote von 90% gesichert ist. Die verbleibenden 10% („Eigenleistung“) werden nach jetzigem Kenntnisstand wieder durch den Kommunalen Aufbaufond (KAF) getragen. Die Förderquote bezieht sich auf die förderfähigen Kosten. Als nicht förderfähig sind die Pachteinnahmen einzustufen, diese können durch den ZWAR zum jetzigen Zeitpunkt ohne Ausschreibung nicht geschätzt werden.
Die mittelfristige Planung des ZWAR bis 2027 zeigt, dass keine Verluste erwartet werden. Die bisherigen Verluste können ausgeglichen werden, ohne weitere Umlagen zu erheben.
Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde fordert vor der Antragsstellung des Infrastrukturantrages eine Ergänzung des öffentlich-rechtlichen Vertrages für den 7. Förderaufruf.
Zur Legitimation des ZWAR für den Gigabitausbau in den „grauen Flecken“ schließen die Parteien die vorliegende Ergänzung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag.
Die Beratung und Beschlussfassung dieser Vertragsergänzung sollte in der Sitzung der Gemeindevertretung am 23. August 2023 erfolgen. Diese konnte mangels Beschlussfähigkeit nicht stattfinden. Da der ZWAR aber die Rückläufe der Verträge für eine fristgerechte weitere Verfahrensabarbeitung bis zum 25. August 2023 benötigte, musste durch die Bürgermeisterin eine Eilentscheidung getroffen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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420,9 kB
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