Beschlussvorlage - 030.07.467/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe stimmt der Wahl der Kameradin, Carolin Streul zur stellvertretenden Wehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Glowe zu.

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Sachverhalt

Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Glowe wurde am 18.07.2023 die Kameradin, Carolin Streul zur stellvertretenden Wehrführerin gewählt.

Nach § 12 (1) Satz 3 des Gesetz über den Brandschutz und die Technische Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015 (GVOBL. M-V 2015, S. 612), letzte berücksichtige Änderung: Berichtigung vom 05.01.2016 (GVOBL. M-V, S. 20) bedarf die Wahl des Wehrführers und des stellvertretenden Wehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung. Nach Zustimmung der Gemeindevertretung werden die Gewählten zu Ehrenbeamten ernannt.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X 

 

Nein:

 

 

Kosten:                                           

3.420,00 € pro Jahr 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 1260094110/501000000

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

X 

 

Nein:

 

 

 

 

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