Beschlussvorlage - 004.07.205/23-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Altenkirchen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Axel Behrens
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen
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Entscheidung
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20.09.2023
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Sachverhalt
Die Gemeinde Altenkirchen hat gemäß § 60 KV M-V für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 1 Abs. 1,2 und 4 KPG M-V dem Rechnungsprüfungsausschuss. Der Rechnungsprüfungsausschuss kann sich dabei nach § 1 Abs. 5 KV M-V zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines sachverständigen Dritten bedienen. Als sachverständiger Dritter wurde sich der Firma NKHR-Beratung bedient.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den geprüften Jahresabschluss 2018 festzustellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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85,4 kB
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86,7 kB
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100,5 kB
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562 kB
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