Beschlussvorlage - 004.07.209/23-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses und stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 in der vorliegenden Fassung fest.

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Sachverhalt

Die Gemeinde Altenkirchen hat gemäß § 60 KV M-V für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 1 Abs. 1,2 und 4 KPG M-V dem Rechnungsprüfungsausschuss.

 

Er empfiehlt der Gemeindevertretung den geprüften Jahresabschluss 2022 festzustellen.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

 

x

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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