Beschlussvorlage - 019.07.376/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. §§ 2 und 4 Abs. 2 sowie 4 a Abs. 3 BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen zur 2 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Hiddenseeblick“ hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 4 von der Planänderung berührten Behörden und 2 Nachbargemeinden haben 3 Behörden und 1 Nachbargemeinde eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen während der Auslegungen nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB keine Stellungnahmen ein (ausführliche Abwägungsentscheidungen in der Anlage).

 

  1. teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
  • Landkreis Vorpommern-Rügen
  • Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen

 

  1. folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur 

  Planung:

  • Gemeinde Wiek
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. I S. 176) m.W.v. 07.07.2023  beschließt die Gemeindevertretung Dranske die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Hiddenseeblick“  als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB  für den Bereich der abgebrochenen Wohnblöcke am Rosa-Luxemburg-Ring in Dranske bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die festgesetzten örtlichen Bauvorschriften werden nach § 86 Landesbauordnung MV (LBauO MV) vom 15.10.2015 (GVOBl. MV 2015 S. 344) zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2021 (GVOBl. M-V S. 1033) beschlossen.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Hiddenseeblick“ mit der Begründung ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 und § 10a Abs. 2 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Dranske bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und die dem B-Plan zugrundeliegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Die Planung ist gem. § 10 a Abs. 2 BauGB in das Internet und in das Landesportal MV einzustellen.

 

  1. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung an die Darstellung der 2. Änderung des B-Planes Nr. 23 angepasst.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske hat am 25.6.2020 den Aufstellungsbeschluss Nr. 019.07.082/20 über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Hiddenseeblick“ in Dranske gefasst. Der Beschluss wurde vom 3.7.2020 bis 21.7.2020 ortsüblich bekannt gemacht. Am 27.4.2021 wurde der Planungsauftrag an das Büro Mill vergeben (Beschluss-Nr. 019.07.144/21 vom 8.4.2021).

 

Der Entwurf wurde am 23.06.2023 von der Gemeindevertretung gebilligt (Beschluss-Nr. 019.07.218/22)

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 28.07.2022 bis 12.8.2022 durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet (B-Planpool und Landesportal MV) statt. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte ortsüblich laut Hauptsatzung vom 12.7.2022 bis 1.8.2022 in den Schaukästen und ergänzend auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben vom 14.9.2022 beteiligt.

 

Die öffentliche Auslegung der Panunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 4.10.2022 bis 8.11.2022. Die Unterlagen wurden im Amt Nord-Rügen ausgelegt und im Internet im Bau- und Planungsportal des Landes MV sowie im B-Planpool veröffentlicht. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte ortsüblich in den Schaukästen vom 15.09.2022 bis 5.10.2022 sowie ergänzend auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen, im B-Planpool sowie auf dem Landesportal MV.

 

Nach der öffentlichen Auslegung wurde die Planung aufgrund der Stellungnahme des Landkreises im Bereich des Wendehammers geändert. Gem. § 4 a Abs. 3 BauGB war von der Änderung nur die planende Gemeinde selbst (Grundstückseigentümerin) und der Landkreis VR betroffen. Darum wurde der Landkreis erneut mit Schreiben vom 28.07.2023 beteiligt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind abzuwägen.

 

Mit dem Satzungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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