Beschlussvorlage - 030.07.062/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Glowe beschließen, die Landeszuweisung 2019 zur Deckung der Anteile der Wohnsitzgemeinde zu verwenden.

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Sachverhalt

Die ehemaligen Bundesmittel des Betreuungsgeldes werden verteilt. Auf der Grundlage des Vertrages zwischen dem Land M-V und dem LK VR erfolgte eine Weiterleitung der zusätzlichen Landeszuweisung an die Kommunen, zweckgebunden für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung für das Jahr 2019. Die Höhe der Zuwendung wurde vom Landkreis anhand der Kinderanzahl ermittelt. Für die Gemeinde Glowe wurden per Stichtag 52 Kinder gemeldet. Lt. Zuwendungsbescheid steht der Gemeinde ein Betrag von 1.083,06 € für das Jahr 2019 zur Verfügung. Diese Mittel können zur Deckung des Anteils der Wohnsitzgemeinde oder zur Weiterleitung an den Träger der örtlichen Kita verwendet werden. Durch die aktuelle Leistungsverhandlung des Kita-Trägers hat die Gemeinde Glowe höhere Anteile der Wohnsitzgemeinde zu zahlen. Die Landeszuweisung soll zur Deckung dieser Mehrkosten verwendet werden.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Kosten:                                                                                                

1.083,06

Folgekosten:

 

Sachkonto:

361000-54190002

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

X

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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