Beschlussvorlage - 004.07.227/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Bevollmächtigung der Bürgermeisterin zur Beschlussfassung in der Hauptversammlung der Altenkirchener Wohnungsbau AG über die Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Wirtschaftsjahr 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeiter:
- Gabriela von der Aa
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen
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Entscheidung
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01.11.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Altenkirchen beschließt, dass die Bürgermeisterin, Frau Jutta Sill, beauftragt wird in der nächsten Hauptversammlung der AG zu beschließen, dass für das Wirtschaftsjahr 2024 der
Wirtschaftsprüfer
Dipl. Kfm. Dr. Peter A. Behrens
Woldegker Str. 27
17 033 Neubrandenburg
mit der Prüfung der Jahresabschlüsse der Altenkirchener Wohnungsbau AG und des Tochterunternehmens, der EDW mbH, beauftragt wird.
Sachverhalt
Im Jahr 2020 fand auf Hinweis des Landesrechnungshofes ein Prüferwechsel für die nächsten fünf Jahre statt.
Auf Grund der damals erfolgten Ausschreibung ging der Zuschlag an die Firma
Wirtschaftsprüfer
Dipl. Kfm. Dr. Peter A. Behrens
Woldegker Str. 27
17033 Neubrandenburg
Da der Landesrechnungshof für jedes Jahr einen Beschluss haben möchte, ist die Beauftragung für 2024 erneut zu beschließen.
