Beschlussvorlage - 030.07.485/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Für den Bereich der Ferienanlage „Weddeort“ soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.

      Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Sicherung der bestehenden Ferienanlage über den Bestand hinaus und Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines zusätzlichen Betreiberwohnhauses
  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Die Vorentwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem VEP und der Begründung werden gebilligt.
  3. Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4(1) BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3(1) BauGB durchzuführen. Die Planung ist anzuzeigen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe hat am 5.10.2022 über den Antrag des Betreibers der Ferienanlage Weddeort auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zum Zwecke der bauplanungsrechtlichen Sicherung der Ferienanlage „Weddeort“ und Errichtung eines zusätzlichen Betreiberwohnhauses beraten und dem Antrag grundsätzlich zugestimmt (Beschluss-Nr. 030.07.308/22). Am 3.5.2023 wurde der städtebauliche Vorvertrag, der die Kostenübernahme für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit paralleler Flächennutzungsplanänderung durch den Antragsteller regelt, ausgefertigt (Beschluss-Nr. 030.07.357/23 vom 15.3.2023). Die Planung wurde am 12.6.2023 beauftragt. Nunmehr liegt der Vorentwurf zur Beratung und Beschlussfassung vor.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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