Beschlussvorlage - 019.07.398/23
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 A "Golfanlage Lancken Teil 1" für den Bereich des ausgewiesenen Golfplatzes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske
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Entscheidung
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14.12.2023
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Beschlussvorschlag
- Für den Bereich des ausgewiesenen Golfplatzes soll der Bebauungsplan geändert werden.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Änderung der Ausweisung „Golf“ in eine Erholungsgrünfläche mit naturschutzfachlichen Funktionen und Bereichen sowie naturnahen Freizeitbetätigungsmöglichkeiten (z.B. Fußballgolf, Lehr- und Aktionspfad, Drachenwiese)
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske hat in öffentlicher Sitzung am 19.10.2023 beschlossen, einen Alternativvorschlag zum Golfplatz Lancken zu erarbeiten und abzustimmen, ob der durch die Anlage des Golfplatzes abgesicherte naturschutzfachliche Ausgleich auch mit einer Alternative zum Golfplatz erreicht werden kann (Beschluss-Nr. 019.07.302/23).
Anlage dieses Beschlusses war ein Alternativvorschlag mit der Darstellung einer Drachenwiese, eines Fußballgolfbereiches, eines Lehr- und Aktionspfades und ökologischen Vorrangflächen. Dieser Entwurf wurde ausführlich erläutert.
Bei Änderung des Planungsziels sind auch die rechtswirksamen Bebauungspläne zu ändern.
Um die Berechnung des Eingriffs- und des Ausgleiches durchführen zu können und zu berechnen, ob Alternativvorschläge dem ausgewiesenen Golfplatz gleichwertig dienen, ist die Beauftragung von Fachplanungsbüros erforderlich. Dies kann im Rahmen der Änderung der Bebauungspläne erfolgen
