Beschlussvorlage - 019.07.402/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dranske vorgebrachten Hinweise und Anregungen in den Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 14 berührten beteiligten Behörden und 2 Nachbargemeinden haben 12 Behörden und 2 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein (Stellungnahmen und ausführliche Begründung in der Anlage).     

 

  1.      berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von folgenden Behörden:
    • Landkreis Vorpommern-Rügen
    • E.dis
    • Deutsche Telekom
    • Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen

 

  1.      folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:
    • EWE Netz GmbH
    • IHK Rostock
    • Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V
    • Landesamt für Innere Verwaltung MV
    • Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern
    • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
    • Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
    • Wasser- und Bodenverband Rügen
    • Gemeinde Altenkirchen
    • Gemeinde Wiek

 

  1.      Stellungnahmen der Öffentlichkeit: liegen nicht vor

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske beschließt die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

  1. Die Begründung mit dem Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung nach § 6 a BauGB werden gebilligt.

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung einzureichen. Die Bekanntmachung der Genehmigung ist alsdann mit der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und mit der Begründung mit dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB gem. § 6a Abs. 2 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Dranske bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske hat am 24.9.2020 den Beschluss über die Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für Teile der Ortslage Nonnevitz gefasst (BE-Nr. 019.07.107/20). Der Beschluss wurde vom 29.9.2020 bis 16.10.2020 ortsüblich bekannt gemacht. Am 27.4.2021 wurde ein städtebaulicher Vorvertrag zwischen Eigentümer und Gemeinde beschlossen, welcher die Kostentragung für die Erstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 30 „Nonnevitz II“ regelt (Beschluss Nr. 019.07.142/21 vom 8.4.2021. Die Planung wurde am 10.5.2021 beauftragt (Beschluss-Nr. 019.07.151/21 vom 8.4.2021).

 

Am 8.4.2022 wurde der Vorentwurf von der Gemeindevertretung gebilligt (Beschluss-Nr. 019.07.209/22). Die Planung wurde angezeigt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 9.6.2022 bis 24.06.2022 durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes statt. Die Bekanntmachung erfolgte vom 24.5.2022 bis 10.6.2022 ortsüblich. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.5.2022 frühzeitig nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden für das weitere Verfahren ausgewertet (Abwägung). Die Hinweise und Anregungen wurden in den Entwurf eingearbeitet, der Umweltbericht erarbeitet. Der Entwurf mit dem Umweltbericht wurde am 22.6.2023 gebilligt) Beschluss Nr. 019.07.284/23).

 

Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurden die Entwurfsunterlagen im Internet veröffentlicht und im Amt Nord-Rügen öffentlich ausgelegt (28.8.2023 bis 29.9.2023); die Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligt. Die erneut eingegangenen Stellungnahmen sind abzuwägen. Mit dem Feststellungsbeschluss ist das Planverfahren beendet.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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