Beschlussvorlage - 052.07.335/23-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss über den Antrag auf Aufstellung einer Ergänzungssatzung im Bereich südlich der Stubbenkammerstraße (Flurstück 199/3)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Lohme
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Entscheidung
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13.12.2023
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Beschlussvorschlag
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohme beschießt, dem Antrag auf Aufstellung einer Ergänzungssatzung im Bereich südlich der Stubbenkammerstraße in Hagen (Flurstück 199/3) grundsätzlich zuzustimmen.
- Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt ein Honorarangebot einzuholen und einen städtebaulichen Vorvertrag gem. § 11 BauGB zur Beschlussfassung vorzubereiten, welcher die Kostenübernahme durch den Antragsteller regelt.
Sachverhalt
Mit Datum vom 9.1.2023, eingegangen im Amt Nord-Rügen am 12.10.2023 hat der potentielle Käufer des Flurstückes 199/3 der Gemarkung Hagen, Flur 1 einen Antrag auf Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB gestellt (Antrag und Luftbild in der Anlage).
Gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB kann eine Gemeinde durch Satzung einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind.
Die Zuwegung zum Flurstück 199/3 kann nur unter Zuhilfenahme privatrechtlicher Regelungen hergestellt werden. Das Flurstück 198/1 steht im Eigentum der Gemeinde, hat aber nur eine Breite von ca. 1,3 m. Das Flurstück 201 ist privat. Im Grundbuch ist aber ein Wegerecht zugunsten des Flurstückes 199/3 eingetragen. Dies ist für den Nachweis der gesicherten Erschließung ausreichend.
Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für eine geordnete städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch. (§ 1 Abs.3 BauGB)
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 15.11.2023 entschieden, dass die Beschlussvorlage zustimmend durch die Amtsverwaltung vorbereitet werden soll.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,4 kB
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2
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2,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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486,5 kB
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