Beschlussvorlage - 078.07.475/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Vorentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Vorentwurf der Begründung werden gebilligt.
  2. Mit den Vorentwürfen des Planes sowie der Begründung sind nach § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und nach § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Behördenbeteiligung durch das Amt Nord-Rügen durchzuführen.

 

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Sagard hat am 22.6.2022 den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 29 „Vorwerk“ gefasst und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchgeführt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gab der Landkreis Vorpommern-Rügen u.a. folgende Stellungnahme ab:

Das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist nach aktuellem Planstand nicht vollständig gegeben, da die materiellen Anforderungen nicht vorliegen und keine inhaltliche Abstimmung der Planungen erfolgen kann. Insofern ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den südwestlichen Teilbereich erforderlich bzw. Voraussetzung für die weitere Planung.

Am 6.9.2023 hat die Gemeinde Sagard den Aufstellungsbeschluss über die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Die 16. Änderung entspricht inhaltlich den Zielen des sich in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 29 „Vorwerk“

 

Der Vorentwurf ist zu billigen und damit sind die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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