Beschlussvorlage - 078.07.482/23-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard stimmt der beantragten Änderung auf Errichtung eines barrierefreien Seniorendorfes mit ca. 14 Wohneinheiten im Bungalowstil zu. zu.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard hat mit Grundsatzbeschluss vom 3.5.2023 dem Antrag des Grundstückseigentümers auf Aufstellung eines Bebauungsplanes zum Zwecke der Errichtung von ca. 5 Einfamilienwohnhäusern zugestimmt (Beschluss-Nr. 0078.07.4255/23-01.

 

Am 5.7.2023 wurde der städtebauliche Vorvertrag durch die Gemeinde beschlossen und am 21.8.2023 ausgefertigt. Der Planungsauftrag wurde am 12.9.2023 erteilt.

 

Nunmehr hat der Eigentümer den in der Anlage befindlichen Antrag auf Änderung in ein barrierefreies Seniorendorf gestellt.

 

Bei diesem Konzept ist laut Antrag die Zielgruppe nicht der pflegebedürftige Mensch, sondern der fitte Rentner ab 60 Jahren, der einen bezahlbaren Altersruhesitz auf Rügen sucht. Das heißt, die Gebäude sollen barrierefrei und rollstuhlgerecht gebaut werden. Ein häuslicher Pflegedienst soll die Pflege im Gebäude falls irgendwann notwendig übernehmen bis Pflegegrad 5. Die Bungalows sollen 70 bis 110 m² groß sein.

 

Dieses Konzept soll von einem neuen potentiellen Eigentümer umgesetzt werden. Der jetzige Eigentümer will das Grundstück an den Vorhabenträger des Seniorendorfes veräußern.

 

Hinweise des Bauamtes:

 

Eine Festschreibung als „Seniorendorf“ kann im Bebauungsplan nicht erfolgen. Es handelt sich weiterhin um Wohnen, welches behindertengerecht/barrierefrei ausgeführt werden soll. Eine Betreibung als „Seniorendorf“ ist wohl nicht vorgesehen, sondern eine Weiterveräußerung an fitte Rentner ab 60, die einen bezahlbaren Alterswohnsitz suchen (Zitat aus Antrag) Allerdings erhöht sich die Anzahl der geplanten Wohnungen von 5 auf 14 WE.

 

Der Hauptausschuss möge entscheiden, ob das neue beantragte Planungsziel Gegenstand der Planaufstellung werden soll. Hierzu ist eine Beschlussfassung in der Gemeindevertretung erforderlich.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 25.10.2023 entschieden, dass die Beschlussvorlage für die Gemeindevertretersitzung zustimmend durch die Amtsverwaltung vorbereitet werden soll.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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