Beschlussvorlage - 078.07.484/23

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard beschließt die beigefügte Satzung der über die Erhebung von Gebühren von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Rügen.

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeinde Sagard ist gemäß § 3 Abs. 1, Nr. 2 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Rügen Mitglied im Wasser – und Bodenverband Rügen (SWBV-Rügen) und leistet gemäß § 18 Abs. 1 SWBV-Rügen Verbandsbeiträge.

 

Nach § 3 Abs. 1, S. 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) können Gemeinden diese Beiträge den Eigentümern, Erbbauberechtigten oder sonstigen Nutzungsberechtigten nach den Grundsätzen der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG MV) auferlegen. Ein Satzungsrecht ergibt sich hierbei aus § 2 Abs. 1 KAG MV und aus § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V (KV MV).

 

Nach den zuletzt erfolgten, teils starken Schwankungen in der Gebührenkalkulation ist diese nunmehr relativ ausgeglichen, sodass die allgemeine Gewässerunterhaltung keine Schwankungen mehr hervorruft. Einzig die Schöpfwerke und Deichflächen führen aufgrund ihrer jährlich schwankenden Wartungsintensität zu Schwankungen in deren Gebührensätzen.

 

Für das Verbandsgebiet Sagard wurden 2021 seitens des Wasser- und Bodenverbands folgende Beiträge veranlagt:

 

• Gesamte Verbandsfläche: 2.792,7560 ha

• Davon dingliche Mitglieder: 98,2791 ha

• Veranlagungsfläche: 2.694,4769 ha

 

Dies resultierte in einem Verbandsbeitrag in Höhe von 87.826,17 Euro.

 

Gemeinde Sagard: Gebührenübersicht je BE der letzten Jahre

 

 

2017

2018

2019

2020

2021

Gebührensatz Sagard je BE

0,35 €

0,10 €

0,19 €

0,19 €

0,19 €

SW Lubitz je BE

0,33 €

0,36 €

0,26 €

0,33 €

1,13 €

SW Neuhof je BE

0,15 €

0,34 €

0,13 €

0,61 €

0,20 €

 

Nebst der Hebesatzanpassung wird die Satzung zur besseren Verständlichkeit und um Bestimmtheitsfehler vorzugreifen inhaltlich konkretisiert.

Reduzieren

Anlagen

Loading...