Beschlussvorlage - 5359.07.014/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachbesetzung der Stelle Reinigungskraft zum 1. Januar 2020 und Ausschreibung der Stelle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeiter:
- Gabriela von der Aa
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Amtsausschuss des Amtes Nord Rügen
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Entscheidung
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14.10.2019
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Sachverhalt
Im Stellenplan des Amtes Nord-Rügen ist unter der laufenden Nummer 6 eine Vollzeitstelle Reinigung mit der Entgeltgruppe 2 ausgewiesen. Da die jetzige Stelleninhaberin zum 31. Dezember 2019 in den Ruhestand geht, ist diese Stelle ab dem Jahr 2020 auf „0“ gesetzt. Dies geschah auch auf der Grundlage des Personalentwicklungsplanes, mit dem die Fa. IST vorgeschlagen hatte, diese Leistung an Dritte zu vergeben.
In Zusammenhang mit der nunmehr anstehenden Umsetzung dieses KW-Vermerkes wurde durch das Amt eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorgenommen.
Von einer Reinigungsfirma, deren Hilfe durch das Amt bisher bei Ausfall der Reinigungskraft in Anspruch genommen wurde, da sie im Vergleich zu anderen Firmen am wirtschaftlichsten ist, wurde ein Angebot für die Reinigungsleistungen eingeholt. Gleichzeitig erfolgte durch die Personalabteilung eine Aufstellung der Kosten für eine 20-Stundenkraft
Das Angebot der externen Firma für das tägliche Reinigen der Sanitäranlagen und das Reinigen der Flure, Treppen und Büros zweimal wöchentlich liegt bei ca. 26.900 €. Die Aufgaben der Stelle Reinigungskraft sind aber umfangreicher. Sie umfassen:
- die tägliche Reinigung der 19 Büros und 1 Großraumbüro,
- die tägliche Reinigung der Sanitäranlagen,
- zweimal wöchentlich die Reinigung des Küchenbereiches, der Flure und des Treppenhauses,
- hissen der Flaggen
- Absicherung der Müllabfuhr
Aber auch die Essenbestellung, die Kassierung des Essengeldes, das Einräumen der Spülmaschine sowie die Leerung, das Kochen des Kaffees, das Wachen der Handtücher und Abwaschlappen, die Bereitstellung von Wasser für die Mitarbeiter, Abwischen der Fensterbretter und der Glasflächen sowie das Gießen der Grünpflanzen im Flurbereich wurden von ihr ebenso wahrgenommen wie Schäden und Mängel am Gebäude an Bauamt/Ordnungsamt weiterleiten und die Fremdleister in die Örtlichkeiten einweisen, Leistung beaufsichtigen und abnehmen.
Einen Teil der bisher durch die Mitarbeiterin erfüllten Aufgaben sind zukünftig selbst durch Mitarbeiter wahrzunehmen. Es verbleibt aber noch die Reinigen der eigenen Büroräume (Müll raus bringen, Büroräume saugen, Staub wischen) sowie die Reinigung der Sanitäreinrichtungen, der Flure und Treppen sowie des Küchenbereiches. Anhand der durch die Fa IST zugrunde gelegten Zeiten für die zu erfüllenden Aufgaben, wäre dafür eine Halbzeitkraft erforderlich. Dafür wären Personalkosten inklusive aller Nebenkosten von 18.269,24 € zu veranschlagen.
Im Ergebnis der durchgeführten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird vorgeschlagen, die Stelle entgegen des Festlegungen des Personalentwicklungskonzeptes mit einem Anteil von 20 Stunden im Stellenplan 2020 auszuweisen und die Ausschreibung der Stelle vorzunehmen, damit diese zum 1. Januar 2020 besetzt werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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35,2 kB
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