Beschlussvorlage - 071.07.251/24
Grunddaten
- Betreff:
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Bevollmächtigung der Bürgermeisterin zur Beauftragung der Planungsleistungen zur Sicherung der bestehenden Nutzung der Leuchttürme und des Leuchtturmwärterhauses durch die Tourismusgesellschaft mbH Kap Arkona.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Thomas Ulrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Putgarten
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Entscheidung
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20.02.2024
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Sachverhalt
Die Gemeinde Putgarten ist durch den Eigentümer der gepachteten Flächen und Gebäude, das Wasser- und Schifffahrtsamt, informiert worden, dass für die derzeitige Nutzung der Leuchttürme und des Leuchtturmwärterhauses keine entsprechenden Genehmigungen vorliegen.
Gem. Pachtvertrag ist die Gemeinde in der Pflicht diese Genehmigungen zu erbringen.
Die Flächen sind zur Bewirtschaftung an die Tourismusgesellschaft mbH Kap Arkona (TG) übergeben.
Um die bisherige Nutzung aufrecht zu erhalten sind entsprechende Nutzungsänderungsanträge und ein Brandschutzgutachten zu erarbeiten.
Dazu wurde ein mit dem Denkmalschutzrecht vertrautes Ingenieurbüro und ein entsprechender Brandschutzplaner angefragt und um ein Angebot gebeten.
Angebote Genehmigungsplanung Leuchttürme Arkona:
Bauanträge 3 Gebäude einschl. Digitalisierung der vorhandenen Pläne |
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14.280,00 € |
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Brandschutz Leuchtturmwärterhaus |
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3.727,50 € |
Brandschutz Schinkelturm |
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5.197,50 € |
Brandschutz neuer Leuchtturm |
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4.042,50 € |
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Gesamt Netto |
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27.247,50 € |
Gesamt Brutto |
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32.424,53 € |
Die Finanzierung der notwendigen Leistungen erfolgt über die TG. Der Haushalt der Gemeinde wird nicht belastet.
