Informationsvorlage - 078.07.483/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Vorhabenträger und Eigentümer der Flächen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Martinshafen“ und des Bebauungsplanes Nr. 19 „Hafendorf Martinshafen“ hat einen Antrag auf Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Martinshafen“ gestellt. Da beide Bebauungspläne aneinandergrenzen, ist vom Antrag auch der Bebauungsplan Nr. 19 „Hafendorf Martinshafen“ betroffen (Antrag und Zeichnung in der Anlage 1 und 2).

 

Beantragt wurden folgende Änderungen:

  1. Verlegung der im Bereich der jetzigen Straße geplanten Brücke weiter nach Westen in das Hafengelände (siehe Darstellung Anlage 3)
  2. Verlegung der Straße im Bereich der Segelschule weg von der Wasserlinie in den nördlichen Grundstücksbereich und Verlegung des östlichsten Baufeldes B 3 (gelb markiert in Anlage 2) in den Bereich parallel zur Wasserlinie
  3. Anpassung des Hafenbeckens zwischen altem und neuem Brückenstandort (Ausdehnung weiter nach Norden)
  4. Zusammenlegung der Teilflächen B 2 mit B 1 mit einheitlicher Firsthöhe auf 15,00 m über HN (B1 laut B-Plan 12,00 m über HN) und dadurch Schaffung von 1 bis 2 zusätzlichen Geschossen (max. 4-Vollgeschosse) mit Erhöhung der GR (Grundfläche) um 600 m² bei gleichzeitiger Reduzierung der GR in östlicher Teilfläche B1 (von 1.200 m² auf 600 m²) - siehe Anlage 2 (lila dargestellt)

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Umwelt möge entscheiden, ob die erforderliche Beschlussvorlage zustimmend oder ablehnend durch die Amtsverwaltung vorbereitet werden soll.

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Anlagen

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