Informationsvorlage - 030.07.496/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung erhält gemäß § 10 Abs. 2 KPG M-V den Bericht des Gemeindeprüfungsamtes des Landkreises V-R über die überörtliche Prüfung der Gemeinde Glowe für die Haushaltsjahre 2012 -2015 zur Kenntnis.

 

Nach Kenntnisnahme liegt der Bericht nach § 10 Abs. KPG M-V für 10 Tage im Amt Nord-Rügen aus.

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Anlagen

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