Beschlussvorlage - 030.07.503/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Glowe für den Bereich der sich in Aufstellung befindlichen 1. vereinfachten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 "Solaranlage Ruschvitz"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe
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Entscheidung
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06.03.2024
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Beschlussvorschlag
- Für den Bereich des Solarparks in Ruschvitz westlich der Ortschaft Ruschvitz soll der Flächennutzungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB geändert werden.
Für das Plangebiet werden geändert: Verlängern der festgesetzten zeitlichen Befristung der Nutzung des Solarparks und der Gebäude von 25 Jahre auf 45 Jahre
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Hierbei ist anzugeben, dass die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
- Die Entwürfe der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung werden gebilligt.
- Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die Entwürfe des Planes sowie der Begründung nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die betroffenen Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen und nach § 4(2) BauGB zu beteiligen. Die Planung ist anzuzeigen.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe hat am 23.3.2022 der beantragten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 mit Beschluss Nr. 030.07.256/22 zugestimmt. Am 10.8.2022 wurde der städtebauliche Vorvertrag zur Kostenübernahme ausgefertigt (Beschluss Nr. 030.07.277/22 vom 18.5.2022). Am 5.9.2023 wurde die Planung beauftragt.
Für die Änderung des vorhabenbezogenen B-Planes muss auch der Flächennutzungsplan geändert werden, da dieser ebenfalls eine Befristung enthält. Das Verfahren soll ebenfalls als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.
Nunmehr liegt der Entwurf der 13. vereinfachten Änderung vor. Dieser ist zu billigen und anschließend gem. BauGB zu veröffentlichen. Die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Die Planung ist anzuzeigen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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539,8 kB
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