Beschlussvorlage - 030.07.513/24

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Beantragung der Bezeichnung „Ostseebad“ nach § 8 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V und damit die Namensänderung in Ostseebad Glowe.

Reduzieren

Sachverhalt

Nach der erfolgreichen Höherprädikatisierung und Verleihung der Bezeichnung „staatlich anerkanntes Seebad“ vom 30.11.2023, möchte die Gemeinde Glowe zukünftig den Namenszusatz „Ostseebad“ in ihrem Namen führen. Diese Namensänderung ist nach § 8 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V zu beantragen.

 

In der Begründung zum Antrag heißt es u.a.: „Die Bezeichnung „Ostseebad“ würde Glowe für potentielle neue Gäste und Einwohner die Lage an der Ostsee verdeutlichen und hätte somit einen positiven Effekt für Gemeinde Glowe.“

 

Voraussetzung für die Namensänderung ist der Beschluss der Gemeindevertretung.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...